Bei Ihnen leuchtet es wohl!

Der weihnachtliche Wettstreit hat begonnen. In den Gärten ziehen blinkende Rentiere beleuchtete Schlitten, vor lauter strahlenden Sternen ist kein Blick aus dem Fenster mehr möglich und wer abends ins Bett möchte, muss locker eine halbe Stunde Zeit einplanen, um alle Lichterketten auszuschalten. Andere können kaum einschlafen, weil von Nachbars Balkon die Glühbirnen noch in allen Farben rotieren. Vorweihnachtliche Gefühle können so schnell in Unmut umschlagen. Dekoration ja – Illumination nein Tatsächlich gibt es für die Adventsdekoration in der Mietwohnung rechtliche Regeln. Ein bisschen Schmuck und Lichterkette gehört zum Advent natürlich dazu. Eigentümer und Mieter dürfen ihre Wohnung, Fenster und Balkone so weihnachtlich dekorieren, wie sie mögen, ebenso Terrasse oder Garten. Wie der Verband Haus & Grund erklärt, gehört es zum vertragsmäßigen Gebrauch einer Wohnung, eine Lichterkette ins Fenster zu hängen – solange sie nicht den Nachbarn mit grellem Blinken nervt oder gar seinen Schlaf stört. Beschweren kann sich der Nachbar aber nur, wenn sein Grundstück direkt ausgeleuchtet wird oder wenn zu viele Lichterketten direkt in das Schlafzimmerfenster des Nachbarn strahlen. Dezente Deko bei Gemeinschaftsflächen Wenn …

Wer hilft bei Unwetter-schäden?

Vorweihnachtszeit und immer noch knapp zweistellige Temperaturen, die Herbststürme finden im Dezember statt: Handgroße Hagelkörner und hurrikanartiger Sturm mit umstürzenden Bäumen sorgen für demolierte Dächer, zerstörte Autos, überflutete Keller und jede Menge entwurzelte Bäume. Hilfe vom Finanzamt Nach heftigen Unwettern greifen steuerliche Entlastungen – zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen. Die Finanzverwaltung des Landes gewährt finanzielle Hilfen für Geschädigte. Wenn ein folgenschweres Sturmtief durchs Land gezogen ist, bietet das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Bürgerinnen und Bürgern, die Schäden erlitten haben, Unterstützung an. So können Steuerpflichtige beispielsweise beantragen, Steuern stunden oder Vorauszahlungen herabsetzen zu lassen. Diese Art von Hilfe boten auch die Finanzverwaltungen in Niedersachsen, Hessen und Thüringen an, als dort heftige Unwetter zu starken Schäden führten. Unwetterschäden steuerlich geltend machen Ohnehin können Sie Unwetter-Schäden in der Steuererklärung geltend machen. Wenn Sie Geld ausgegeben haben, um Sturmschäden zu beseitigen oder Ihre Wohnung wieder instand zu setzen, können Sie diese Kosten bei der Steuererklärung ansetzen. Dazu zählen Räumungskosten, Reparaturen sowie der Neukauf von Möbeln und Hausrat – Sie müssen nur den direkten Zusammenhang mit dem Sturmschaden aufzeigen können. Ihre …

Testament und Nachlass regeln

Wie man es seinen Erben einfach macht: Keiner denkt gerne an den eigenen Tod. Aber bleibt die Erbfolge ungeregelt, fällt unter Umständen alles an entfernte Verwandte oder gleich Vater Staat. Gerade Alleinstehende sollten sich rechtzeitig überlegen, wen sie als Erben einsetzen wollen. Und wer den Nachlass abwickeln soll.

Zimmer frei bei Müllers!

Inzwischen ist es mehr als üblich: Privatleute vermieten Zimmer oder direkt die gesamte Wohnung über Internetportale wie Airbnb, Wimdu oder 9flats.com an Touristen und Geschäftsreisende. Das Geschäftsmodell boomt. Doch: Wer seine Einnahmen nicht versteuert, muss mit einem erhöhten Entdeckungsrisiko und unangenehmen Strafen rechnen. Vermietungseinkünfte oder gewerbliche Einkünfte? Wer Räume seiner selbstgenutzten Wohnung oder seines selbstgenutzten Hauses an fremde Personen vermietet, erzielt daraus regelmäßig Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Gewerbliche Einkünfte liegen vor, wenn der Wohnungsvermieter neben der eigentlichen Vermietung noch gewichtige und unübliche Sonderleistungen erbringt – oder die Vermietungstätigkeit eine unternehmerische Organisation erfordert, die mit gewerblichen Beherbergungsbetrieben vergleichbar ist, zum Beispiel Hotels. Für die Gewerblichkeit spricht etwa, wenn der Vermieter einen Rezeptionsbetrieb mit umfassender Erreichbarkeit einrichtet und die Räume ohne vorherige Anmeldung rund um die Uhr bezogen werden können. Von Vermietungseinkünften geht die Finanzverwaltung aus, wenn die Räume lediglich mit einer gewissen Vorlaufzeit angemietet werden können. Konsequenzen für die Gewerbesteuer Wenn Sie sich mit ihrer Zimmervermietung im Bereich der Vermietungseinkünfte bewegen, haben Sie mit der Gewerbesteuer nichts am Hut. Sind Sie als Vermieter dagegen gewerblich …

Ehrenamtliches Engagement

Eltern gründen private Betreuungsvereine für Kita und Hort, Sportvereine bieten Aktivitäten an, die sich auf diese Weise fast jeder leisten kann. Im Prinzip kann jeder einen Verein gründen, wenn ihm der Sinn danach steht – und wenn er oder sie mit Mitstreitern ein gemeinsames Ziel verfolgt.

Ihr Recht auf Urlaub!

Endlich: Die Sommerferien sind da! Die Luftmatratze ist gekauft und der Bikini vom vergangenen Jahr einem kritischen Check unterzogen. Wer jetzt kurzfristig Urlaub plant, muss nicht nur Reiseportale durchforsten und das passende Ziel finden. Auch arbeitsrechtlich stellen sich einige Fragen: Muss der Urlaub eingereicht werden oder reicht es, dem Chef einfach Bescheid zu geben? Was ist, wenn ich im wohlverdienten Urlaub krank werde oder wenn mein Chef möchte, dass ich aufgrund eines Notfalls die Hängematte verlassen soll? Bloße Information reicht nicht Zunächst einmal gilt: Wenn Sie Ihren Urlaub jetzt noch nicht beantragt haben, sollten Sie das schleunigst nachholen. Denn als Arbeitnehmer müssen Sie Ihren Urlaub immer beantragen – und Ihr Arbeitgeber muss ihn absegnen. Hat Ihr Arbeitgeber keine berechtigten Gründe, die gegen Ihre freie Zeit sprechen, ist er gehalten, Ihnen den Urlaub zu gewähren. Sollten Sie sich Ihren Urlaub einfach „nehmen“, obwohl das vom Arbeitgeber nicht gewünscht ist, dann fehlen Sie unentschuldigt. Das wiederum kann ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Betriebsferien müssen fair sein Viele Firmen legen einfach fest, dass beispielsweise zwischen Weihnachten …

Ich wär` so gerne Millionär …

… dann wär mein Konto niemals leer! Wie den „Prinzen“ geht es vielen Menschen in Deutschland – wer sehnt sich nicht nach einem Leben ohne Geldsorgen. Und tatsächlich werden es laut der aktuellen Steuerstatistik immer mehr. Millionenschwer! 19.000 haben mehr als 1 Million Das Statistische Bundesamt hat ausgerechnet, dass im Jahr 2014 in Deutschland 19.000 Lohn- und Einkommensteuerpflichtige über Einkünfte von mindestens einer Million Euro verfügten. Das waren knapp 1.600 Steuerpflichtige mehr als im Jahr zuvor. Das Durchschnittseinkommen dieser Gruppe lag bei 2,7 Millionen Euro. 13 Milliarden Euro mehr für den Fiskus Insgesamt erzielten die 40,2 Millionen Steuerpflichtigen in Deutschland 2014 Einkünfte in Höhe von 1,5 Billionen Euro – auch das eine Steigerung im Vergleich mit dem Vorjahr. Für die Staatskasse ergab sich damit ein Plus bei den Steuern: Lohn- und Einkommensteuer summierten sich 2014 auf 260 Milliarden Euro, eine Steigerung um 13 Milliarden Euro. Wer die „Reichensteuer“ zahlt In Deutschland wird ein linear-progressiver Steuersatz angewendet. Dadurch werden die Steuerpflichtigen unterschiedlich stark belastet. Denn die prozentuale Steuerbelastung wird umso größer, je höher das Einkommen ausfällt. …

1:0 für Fußballfans – spätes Public Viewing erlaubt!

Wir machen uns schon warm! Die Fußballweltmeisterschaft steht kurz bevor und die Verabredungen zum Public-Viewing (neudeutsch: Rudelgucken) werden getroffen. Schön, dass auch der Gesetzgeber ein großes Herz für Fans hat und in Sachen Lärmschutz ein Auge zudrücken wird. Fußball fast ohne Limit Ein Tor fällt, der Jubel ist groß – nein, doch nicht, es war Abseits. Der Ärger darüber macht sich ebenfalls lautstark bemerkbar. Normalerweise sind derartige lärmenden Bekundungen in den späten Abendstunden nicht gestattet. Aber für öffentliche Übertragungen der kommenden Fußball-Weltmeisterschaft wird es eine Ausnahme von der Regel geben: Der Bundesrat stimmte einer Regierungsverordnung zu, die Ausnahmen vom Lärmschutz vorsieht und damit das so genannte Public-Viewing während der WM ermöglicht. Das heißt: Auch Abendspiele können im Freien übertragen werden. Die Fans können bis in die Nacht hinein auf Großleinwänden das Spiel ihrer Elf unter freiem Himmel verfolgen. Zugleich soll es einen akzeptablen Mindestschutz für Anwohner geben. Über die Genehmigung im konkreten Fall entscheiden die Kommunen. Grenzen des Torjubels Die Ausnahmeregelung ist nötig, weil die geltenden Lärmschutzstandards bei Spielen, die am späten Abend und in …

Ist fortlaufend = lückenlos?

Wer ist nicht schon einmal von seinem Steuerberater ermahnt worden, dass die eigenen Rechnungen ein fortlaufendes System haben müssen, Rechnungsnummern nur einmal vergeben werden dürfen. So weit – so richtig. Nur steht nirgends geschrieben, dass das verwendete System lückenlos sein muss! Sie haben ein Recht auf Lücke! Schon das Bundesfinanzministerium hat vor einiger Zeit klargestellt, dass es bei Rechnungsnummern vor allem darum geht, dass es keine Doppler geben darf. Nun hat auch das Finanzgericht Köln in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass Selbstständige nicht verpflichtet sind,  lückenlos fortlaufende Rechnungsnummern zu vergeben. Dies gilt zumindest dann, wenn sie ihren Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Finanzamt darf nicht immer schätzen Verwendet ein Unternehmer keine lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummern, darf das Finanzamt nicht allein deswegen einen Sicherheitszuschlag zum Gewinn hinzuschätzen. Dafür müssen noch andere Anhaltspunkte für nicht oder falsch erfasste Einnahmen vorliegen – etwa fehlende Rechnungen, ungeklärte Posten auf dem Girokonto oder unvollständige Buchungsunterlagen. Der Kläger, ein Veranstaltungsunternehmen, hatte in seinen elektronischen Rechnungen ausschließlich Buchungsnummern verwendet, die computergesteuert durch eine Kombination aus Veranstaltungsnummer, Geburtsdatum des Kunden und Rechnungsdatum erzeugt wurden. Damit …