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Mahlzeit! Ich mach mal Pause.

Der eine fährt kurz nach Hause, um den Hund Gassi zu führen, die andere isst ihren Salat vor dem Bildschirm. Einmal lang oder lieber dreimal kurz? Wer, wo, wie lange und wie häufig Pausen macht, wird mitunter heiß diskutiert und jeder tut gern seine Meinung kund. Doch es gibt Regeln und Gesetze, an die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber halten müssen.

Grundsätzlich gilt. Wann und wie lange Pausen genommen werden, können Mitarbeiter nicht frei entscheiden. Wie sie jedoch ihre Pause verbringen, ist ihre Sache.

Zur Pausenlänge gibt es ebenfalls Vorschriften – bei einem Arbeitstag mit einer Dauer von 6 bis 9 Stunden haben Beschäftigte einen Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Bei mehr als 9 Stunden sind es 45 Minuten. Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Im Arbeitszeitgesetz steht außerdem, dass Arbeitnehmer ihre Pause spätestens nach 6 Stunden nehmen müssen. Ist das in einem Betrieb nicht möglich, ist darin ein Verstoß gegen das Gesetz zu sehen zu sehen.

Mitarbeiter können nicht frei bestimmen, wann sie ihre Pause nehmen, hier liegt das Direktionsrecht beim Arbeitgeber. Er bestimmt, wann Mitarbeiter ihre Auszeit nehmen. Allerdings muss auch er sich dabei an die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes halten.

Und wie ist es mit den Rauchern, dürfen sie häufiger „vor die Tür“? Nein, einen gesetzlichen Anspruch auf eine Raucherpause gibt es nicht. Wer jedoch ab und an zum Glimmstengel greifen möchte, sollte dies mit seinem Arbeitgeber besprechen und evtl. vorschlagen, die Pausen in 15 Minuten Abschnitten zu nehmen.

Wie jeder seine Mittagspause gestaltet, ob mit Yoga im Park oder Handylektüre auf der Bank – ist individuell und frei zu entscheiden. Auch darf der Arbeitgeber den Mitarbeitern nicht untersagen, den Arbeitsplatz oder das Betriebsgelände zu verlassen. Macht er es dennoch, können Beschäftigte sich an den Betriebsrat wenden.

Neben dem Arbeitszeitgesetz spielt bei der Pausengestaltung die Arbeitsstättenverordnung eine Rolle. Diese Verordnung dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Vor allem geht es darum, Unfälle zu vermeiden, aber auch, wie der Pausenraum gestaltet ist. Pausenräume sind rechtlich nicht immer ein Muss, sorgen oftmals jedoch dafür, dass ein kommunikatives und soziales Miteinander gefördert wird. Mit anderen Worten: Beim gemeinsamen Milchkaffee können sich Kolleginnen und Kollegen auch jenseits der aktuell anstehenden Arbeit austauschen und die Pausen zum Entspannen nutzen .

Tipp: Für die Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren greift anstelle des Arbeitszeitgesetzes das Jugendarbeitsschutzgesetz. Hier gelten strengere Regeln zum Schutze der jugendlichen Mitarbeiter.

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