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19 % Steuern! Nicht Promille

Da braut sich was zusammen! Selbst ist der Mann, wenn es um sein Bier geht und versucht sich mit Erfolg als Hobbybrauer. Gestritten wurde vor Gericht nun über Prozente, nicht Promille.

Hobbybrauer muss Regelsteuersatz zahlen

Um 21 Euro – die Differenz aus Regelsteuersatz und ermäßigtem Steuersatz – stritten sich ein Bierbrauer und das Finanzamt. Der Mann muss den Regelsteuersatz von 19 Prozent zahlen, entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg.

Ein Hobbybrauer zeigte zunächst an, in unregelmäßigen Abständen Bier für den Eigengebrauch bis zu einer Menge von zwei Hektolitern zu brauen. Später meldete er ein Nebengewerbe an, um seine Überschüsse zu verkaufen und teilte dies dem Hauptzollamt mit. Bei der Steueranmeldung errechnete er die Steuer zum ermäßigten Steuersatz von 7 % in Höhe von 26,43 Euro. Das beklagte Hauptzollamt wandte den Regelsteuersatz an und ermittelte eine Steuer in Höhe von 47,14 Euro.

Nur Brauerei ist ein „Steuerlager“

Zu Recht, entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg. Der ermäßigte Steuersatz komme in diesem Fall nicht zur Anwendung, da es sich nicht um Bier aus einer unabhängigen Brauerei handle, so die Richter. Die Biersteuerverordnung definiere Brauerei als „jedes Steuerlager, in dem Bier unter Steueraussetzung im Brauverfahren hergestellt und gelagert werden darf.“

Ein sogenanntes Steuerlager sind Orte, an denen oder von denen verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung, also unversteuert, hergestellt, be- oder verarbeitet, gelagert, empfangen oder versandt werden dürfen. Bei der Brauerei des Klägers handle es sich nicht um ein Steuerlager. Es fehle die entsprechende Erlaubnis im Sinne des Biersteuergesetzes.

Tipp: 7 oder 19 % – diese Frage stellt sich nicht nur Hobbybrauern, sondern regelmäßig auch vielen Freiberuflern. Die Rechtsgrundlage für den ermäßigten Steuersatz, der zurzeit bei 7 % liegt, findet sich in § 12 UStG. Dort werden einige Kategorien aufgelistet, für die der ermäßigte Steuersatz gilt – darüber hinaus finden sich in zahlreichen Verordnungen und Erlassen weitere Unterscheidungen. Mehr dazu finden Sie in der dritten Auflage meines Buches „Rechnung stellen – Umsatz sichern“.

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