Haus, Hund, Handwerk: Neuerungen bei haushaltsnahen Dienstleistungen

Putzen, Gartenarbeit, Reparaturen oder den Hund Gassi führen: Für manchen sind dies ungeliebte Tätigkeiten, die man lieber an andere abgeben möchte. Wer im privaten Umfeld für haushaltsnahe Tätigkeiten jemand einstellt oder beauftragt, wird jetzt steuerlich noch mehr begünstigt. Grundstück gehört zum Haushalt Der Begriff „im Haushalt“ wird weiter gefasst. Künftig umfasst es auch Ihr angrenzendes Grundstück, sofern die haushaltsnahe Dienstleistung oder die Handwerkerleistung dem eigenen Grundstück dienen. Somit können beispielsweise Lohnkosten für den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen vor dem eigenen Grundstück als haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden. Sollten Sie für Ihre Arbeiten einen Minijobber beauftragen, müssen Sie ihn im Haushaltsscheckverfahren der Minijobzentrale anmelden. Nur so kommen Sie in den Genuss der der Steuerermäßigung. Von Au Pair bis TÜV-Kosten Auch Hausanschlusskosten an die Ver- und Entsorgungsnetze können begünstigt sein. Die Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion einer Anlage ist ebenso eine Handwerkerleistung, wie die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens oder Maßnahmen zur vorbeugenden Schadensabwehr. Somit können künftig etwa die Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen, Kontrollmaßnahmen des TÜVs bei Fahrstühlen oder auch die Kontrolle von Blitzschutzanlagen begünstigt sein. Auch die haushaltsnahe Tätigkeit …

2×3 macht 4? Rechnungskorrektur leicht gemacht!

Job erledigt, Rechnung gestellt. Fertig. Wenn es doch so einfach wäre. Das korrekte Schreiben einer Rechnung hat seine Tücken und ist doch unerlässlich für die Bezahlung Ihres Honorars. Und natürlich auch für den Vorsteuerabzug Ihrer Eingangsrechnungen. Bei einer Rechnung müssen viele Pflichtangaben enthalten sein. Diese sind Voraussetzung dafür, dass Sie bei Ihrer Umsatzsteuererklärung den Vorsteuerabzug geltend machen dürfen. Eine aktuelle Entscheidung in Sachen Rechnungsstellung ist aus Sicht der Unternehmer erfreulich. Denn der Europäische Gerichtshof bestätigte jetzt in seinem Urteil vom 15. September 2016 die Möglichkeit, Rechnungen rückwirkend zu berichtigen. Die deutsche Finanzverwaltung hatte bislang die Auffassung vertreten, dass eine rückwirkende Rechnungsberichtigung verboten sei. Daran können die Finanzämter nun nicht mehr festhalten. Nach deutschem Umsatzsteuerrecht besteht ein Vorsteuererstattungsanspruch frühestens in dem Jahr, in dem die berichtigte Rechnung vorliegt. Der Steuerpflichtige musste demzufolge die geltend gemachte Vorsteuer zuzüglich Zinsen zurückzahlen. Bei Vorlage der korrigierten Rechnungen erstattete das Finanzamt zwar die Vorsteuer. Die Zinszahlung stellte jedoch eine Belastung für den Steuerpflichtigen dar. Zinszahlungen aufgrund formaler Rechnungsmängel dürften nun weitestgehend der Vergangenheit angehören. Pflichtangaben auf der Rechnung sind Pflicht! …

Online beleidigt, offline gekündigt?

Ihr Chef nervt? Damit schlägt sich so mancher Angestellte herum. Der ein oder die andere lässt sich daher gern per E-Mail, WhatsApp oder auf Facebook über seinen Arbeitgeber aus. Manchmal sogar in beleidigender und eindeutiger Sprache sowie zusätzlicher Untermalung durch „lustige“ Bilder oder Smileys. Unangenehm kann es werden, wenn auch der Chef weiß, wie Social Media funktionieren. Beleidigung: ja, Kündigung: nein Beleidigt ein Arbeitnehmer etwa auf Facebook Vorgesetzte mithilfe von Emoticons, so rechtfertigt dies nicht in jedem Fall eine Kündigung, entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in einem aktuellen Fall. Der Kläger hatte sich an einem Chat auf der öffentlich einsehbaren Facebook-Chronik eines Kollegen beteiligt, der über seine Krankschreibung berichtet hatte. In diesem Gespräch wurden überwiegend nur Spitznamen gebraucht. Der Kläger bezeichnete dort andere Personen mit „Das fette (Emoticon: Schwein)“ und betitelte eine weitere mit „der (Emoticon: Bär)kopf“. Die beklagte Arbeitgeberin ging davon aus, dass mit den so beschriebenen Personen zwei Vorgesetzte des Klägers gemeint waren – darunter einer, der sehr korpulent ist und ein anderer, der krankheitsbedingt eine breite Stirnfront sowie eine breite Nase und Hände …

Erbschaftsteuer: 2015 so hoch wie noch nie

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer hat im vergangenen Jahr so viel Geld eingebracht wie noch nie zuvor: 6,3 Milliarden Euro spülte die Besteuerung von Nachlässen in die Kassen der Länder. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stiegen die Einnahmen im Vergleich zum Vorjahr um 15,4 Prozent. Betriebsvermögen größte Vermögensart bei der Erbschaftsteuer Im Jahr 2015 veranlagten die Finanzämter Erbschaften und Schenkungen in Höhe von insgesamt 102,0 Milliarden Euro. Betriebs­vermögen stellte neben dem übrigen Vermögen mit jeweils 42,4 Milliarden Euro die wertmäßig größte übertragene Vermögens­art dar (41,6 %). Insgesamt lag die Zahl der vererbten bzw. verschenkten Betriebs­vermögen 2015 bei 15 832.   Bundesrat segnet Erbschaftsteuer-Kompromiss ab Der neue Höchstwert bei den Erbschaftsteuer-Einnahmen ist eine Nachricht, die der Einigung über die Reform der Erbschaftsteuer offenbar noch mehr Auftrieb gegeben hat. Denn nach der Zustimmung des Bundestages zur Reform der Erbschaftsteuer hat nun auch der Bundesrat den Kompromiss bestätigt und das Ergebnis des Vermittlungsausschusses damit abgesegnet. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten. Steuervergünstigungen eng an Bewertung gekoppelt Im Kern sieht die Reform Folgendes vor: Betriebe können weiterhin bis …

Neue Regeln der Kunst: Künstlersozialabgabe wird ab 2017 gesenkt

Wenn Sie als Unternehmer bisher immer ARTig die Künstlersozialabgabe gezahlt haben, werden Sie nun belohnt: Das Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes zeigt Wirkung. Abgabesatz sinkt von 5,3 auf 4,8 Prozent Das Bundesarbeitsministerium senkt ab 2017 den Umlagebeitrag abgabepflichtiger Auftraggeber an die Künstlersozialkasse – von derzeit 5,2 auf 4,8 Prozent. So heißt es in der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2017. Hintergrund: Die Einnahmen sind gestiegen, zahlungspflichtige Unternehmen werden stärker kontrolliert. Aus diesem Grund müssen Unternehmen im kommenden Jahr weniger Abgaben für die Verwertung künstlerischer und publizistischer Werke zahlen. Einnahmeplus durch intensive Betriebsprüfungen Möglich wurde die Beitragssenkung, weil die Deutsche Rentenversicherung und die Künstlersozialkasse die Unternehmen verschärft prüfen. Betriebsprüfungen führten im vergangenen Jahr zu einem Einnahmeplus von rund 30 Millionen Euro. Mehr als 30.000 Unternehmen zusätzlich kommen jetzt ihrer Abgabepflicht nach. Mit der Künstlersozialabgabe werden 30 Prozent der Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung freiberuflicher Künstler gedeckt. Für 20 Prozent des Beitrags kommt der Bund auf. Die Künstler selbst zahlen – ähnlich wie angestellte Arbeitnehmer – 50 Prozent. Die Künstlersozialabgabe müssen Unternehmen unabhängig davon zahlen, ob die beauftragten Kreativen Mitglied …

Lehrer in der Pflicht: Aufsicht und Betreuung

Kaum eingeschult, berichtete die Tochter einer Freundin voller Stolz, dass die Lehrerin sie ausgewählt hätte, um das Handy der Lehrerin aus ihrem Auto zu holen. Während des Unterrichts – das Auto war an der Straße geparkt. Besagte Lehrerin nahm die Sache mit der Aufsichtspflicht offensichtlich nicht sonderlich ernst. Wenn Schüler in solchen oder anderen Fällen zu Schaden kommen, stellt sich allerdings schnell die Frage nach der Verantwortung. Denn Lehrer haben eine Dienstpflicht zur Beaufsichtigung der Schüler. Diese leitet sich ab aus der schulrechtlichen Fürsorge- und Verkehrssicherungspflicht und bietet Ersatz für die elterliche Aufsichtspflicht. Wer ist denn nun verantwortlich? Aufsichtspflichtig ist der Lehrer, dem die Schüler anvertraut sind – also zum Beispiel die Lehrkraft, die den Unterricht erteilt. Wird der Lehrer oder die Lehrerin von jemand unterstützt, umfasst die Aufsichtspflicht auch die Auswahl, die Anleitung sowie den sachgerechten Einsatz dieser Assistenz. Darüber hinaus sind alle Lehrer einer Schule generell aufsichtspflichtig gegenüber allen Schülern. Der Schulleiter ist dafür verantwortlich, die Aufsicht zu organisieren – etwa in den Pausen oder bei Veranstaltungen. Aufsichtspflicht: Wann und wo? Zeitlich ist …

Hartz IV: Kinder haben Recht auf Urlaub

Ab in die Ferien! Faulenzen, sich mit Freunden treffen oder etwas Spannendes erleben – so stellt sich der Nachwuchs die schönste Zeit im Jahr vor. Dazu gibt es viele Angebote für Kinder und Jugendliche, organisiert von Jugendgruppen, privaten Anbietern oder auch dem Schülerhort, der Betreuung in der schulfreien Zeit anbietet. Doch wer bezahlt, wenn das Geld knapp ist? Sozialgericht entscheidet zugunsten der Familie In Landau war man sich hierüber zunächst nicht einig. Die Stadt versagte zwei Grundschülern, die mit ihrer Mutter Hartz IV beziehen, zu Unrecht die Kostenübernahme einer Freizeitmaßnahme ihres Schülerhortes. So entschied das Sozialgericht Speyer. Stadt hatte Übernahme der Kosten verweigert Die Kinder besuchten beide eine Grundschule mit angeschlossenem Schülerhort. Der Hort veranstaltete in den Osterferien eine viertägige Freizeit – mit Übernachtung in einer Waldwerkstatt. Die Mutter beantragte bei der Stadt für ihre Kinder jeweils einen Beitrag von 55 Euro, damit die Kinder an der Freizeit teilnehmen konnten. Die Stadt lehnte die Kostenübernahme ab. Begründung: Die Kinder hätten ihr monatliches Budget für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in …

Total digital: Steuererklärung rein elektronisch erledigen

Bei Ihrer nächsten Steuererklärung können Sie definitiv sparen. Und zwar auf jeden Fall das Porto, denn Sie dürfen Ihre Steuererklärung ab dem 1. Januar 2017 komplett elektronisch einreichen – ganz ohne Zettelwirtschaft und Abgabe von Quittungen. Doch Achtung: Ihre Belege – ob im Schuhkarton oder säuberlich im Ordner abgeheftet – müssen Sie trotzdem aufbewahren! Das Blatt wendet sich In Zukunft müssen Steuerzahler bei einer elektronischen Steuererklärung dem Finanzamt keine Belege mehr vorlegen. Der Bundesrat hat einem Gesetzentwurf zugestimmt, der das Besteuerungsverfahren vereinfachen soll. Nach dem Bundestag gab nun auch der Bundesrat grünes Licht, das Besteuerungsverfahren in Deutschland insgesamt zu modernisieren. Die neuen Regeln treten zum 1. Januar 2017 in Kraft. Da die Technik in der Finanzverwaltung etwas mehr Vorlauf braucht, rechnet das Bundesfinanzministerium mit einer Umsetzung bis zum Jahr 2022. Praktisch ganz elektronisch Die Papierkommunikation zwischen Ihnen und dem Finanzamt wird demnach bald der Vergangenheit angehören, und zwar in beide Richtungen. Künftig müssen Sie Papierbelege, zum Beispiel Spendenquittungen, nicht mehr einreichen, sondern nur noch aufbewahren. Die Kommunikation soll aber auch in die andere Richtung elektronisch …

Fein raus? Urheberrechtsverletzung im Dienst

Abschreiben verboten! Seit der Grundschule ermahnen die Lehrer die Schüler, keinen noch so kleinen interessierten Blick auf die Arbeit des Nachbarn zu werfen. Im schlimmsten Fall muss der betreffende Schüler mit einer 6 rechnen. Was aber, wenn Lehrer gegen ihre eigenen Regeln verstoßen? Dann nennt man das Urheberrechtsverletzung … und das Land haftet! Bundesland verantwortlich Lehrer, die für das Fachangebot ihrer Schule im Internet werben, handeln in Ausübung eines öffentlichen Amtes. Verletzen sie mit einer solchen Werbung Urheberrechte Dritter, ist das jeweilige Land als Anstellungskörperschaft passivlegitimiert. So hatte ein Gymnasium auf seinen Internetseiten unter anderem mit einem Foto, das jemand anders aufgenommen hatte, für sein Fremdsprachenprogramm geworben. Der Fotograf machte mithilfe der Lizenzanalogie Schadenersatzansprüche gegen das beklagte Land geltend. Die Lizenzanalogie ist eine Methode, um Schadenersatz zu berechnen, wenn ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Zustimmung des Urhebers genutzt wird. Das Landgericht gab der Klage statt. Die Berufung des Landes blieb vor dem Oberlandesgericht Celle erfolglos (Az. 13 U 95/15). Beamte sind hoheitlich tätig Die widerrechtliche und schuldhafte Verletzung der Urheberrechte des Klägers durch den Schulleiter …