Einsprüche um rund 20 Prozent gesunken

Wer kennt das nicht: Der Einkommenssteuerbescheid kommt und der Schock ist erstmal groß. EINSPRUCH! Hier ist das Recht mit dem Steuerzahler, denn jedem steht es zu, Einspruch gegen seinen Bescheid bei der Finanzbehörde einzulegen. Doch immer weniger Steuerzahler machen von diesem Recht Gebrauch, sagt die aktuelle Statistik.

Heute wird anders geglotzt

Die Kids tippen sich an die Stirn, wenn die Nicht-Internet-Generation um 20.15 Uhr am Sonntagabend den „Tatort“ einschaltet. Sich abhängig machen von Zeiten? Fernsehen da, wo der Fernseher steht? Das ist von gestern. Das neue Buch von Prof. Dr. Andreas Elter „TV und AV Journalismus Theorie und Praxis“ beschäftigt sich wissenschaftlich mit dem Thema und geht in die Tiefe. Das Lehrbuch Band 1 ist Teil der Reihe Studienkurs Medien & Kommunikation. TV 2.0 Das alte TV verändert sich nachhaltig: Internet und Fernsehen verschmelzen, Entwicklungen wie Mediatheken und Second Screen stehen im Gegensatz zur klassischen „Glotze“. TV wird nicht nur anders distribuiert und rezipiert, sondern auch produziert. Das Lehrbuch berücksichtigt diese jüngsten Entwicklungen und verbindet dabei die Außenperspektive (der Forschung) und die Innensicht (der Macher). Der erste Band des Lehrbuchs widmet sich maßgeblich der Theorie; bleibt dabei aber immer auf die Praxis bezogen. Neben metadisziplinären Super- und Basistheorien werden wichtige Kommunikationsmodelle sowie zentrale Befunde der Journalistik und Fernsehforschung vorgestellt. Mit einem eigenen Universalmodell des digitalen AV-Journalismus wird die Theorie reflektiert und auf die Praxis angewandt.

Das Finanzamt packt mit an!

Dreimal umgezogen – einmal abgebrannt. So schlimm muss ein berufsbedingter Wohnungswechsel nicht sein, denn der Fiskus beteiligt sich noch mehr als bisher an Ihren Umzugskosten. Stadt – Land – Job! Wer einen neuen Job in einer fremden Stadt antritt, kann die Ausgaben für den Umzug von der Steuer absetzen. Doch um die Umzugskosten beim Finanzamt geltend zu machen, muss es nicht immer eine neue Stelle sein. Ihr Umzug ist auch dann steuerlich abzugsfähig, wenn sich von der neuen Wohnung aus die tägliche Fahrtzeit zur Arbeit um mindestens eine Stunde verkürzt – oder aber, wenn damit eine doppelte Haushaltsführung beendet wird. Immer dann, wenn Ihr Umzug beruflich bedingt ist, können Sie die Kosten dafür steuerlich geltend machen. Dazu zählen etwa Transportkosten Reisekosten doppelte Mietzahlungen Maklergebühren oder Beschaffungskosten für Herd und Öfen Das Teuerste an einem Umzug ist im Regelfall der Transport von Möbel und Co. Steuerlich abzugsfähig sind die Transportkosten in voller Höhe, und zwar nicht nur für die komplette Wohnungseinrichtung, sondern auch für Fahrräder und Haustiere. Übernimmt eine Spedition den Transport, können darüber hinaus die …

Bei Ihnen leuchtet es wohl!

Der weihnachtliche Wettstreit hat begonnen. In den Gärten ziehen blinkende Rentiere beleuchtete Schlitten, vor lauter strahlenden Sternen ist kein Blick aus dem Fenster mehr möglich und wer abends ins Bett möchte, muss locker eine halbe Stunde Zeit einplanen, um alle Lichterketten auszuschalten. Andere können kaum einschlafen, weil von Nachbars Balkon die Glühbirnen noch in allen Farben rotieren. Vorweihnachtliche Gefühle können so schnell in Unmut umschlagen. Dekoration ja – Illumination nein Tatsächlich gibt es für die Adventsdekoration in der Mietwohnung rechtliche Regeln. Ein bisschen Schmuck und Lichterkette gehört zum Advent natürlich dazu. Eigentümer und Mieter dürfen ihre Wohnung, Fenster und Balkone so weihnachtlich dekorieren, wie sie mögen, ebenso Terrasse oder Garten. Wie der Verband Haus & Grund erklärt, gehört es zum vertragsmäßigen Gebrauch einer Wohnung, eine Lichterkette ins Fenster zu hängen – solange sie nicht den Nachbarn mit grellem Blinken nervt oder gar seinen Schlaf stört. Beschweren kann sich der Nachbar aber nur, wenn sein Grundstück direkt ausgeleuchtet wird oder wenn zu viele Lichterketten direkt in das Schlafzimmerfenster des Nachbarn strahlen. Dezente Deko bei Gemeinschaftsflächen Wenn …

Wer hilft bei Unwetter-schäden?

Vorweihnachtszeit und immer noch knapp zweistellige Temperaturen, die Herbststürme finden im Dezember statt: Handgroße Hagelkörner und hurrikanartiger Sturm mit umstürzenden Bäumen sorgen für demolierte Dächer, zerstörte Autos, überflutete Keller und jede Menge entwurzelte Bäume. Hilfe vom Finanzamt Nach heftigen Unwettern greifen steuerliche Entlastungen – zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen. Die Finanzverwaltung des Landes gewährt finanzielle Hilfen für Geschädigte. Wenn ein folgenschweres Sturmtief durchs Land gezogen ist, bietet das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Bürgerinnen und Bürgern, die Schäden erlitten haben, Unterstützung an. So können Steuerpflichtige beispielsweise beantragen, Steuern stunden oder Vorauszahlungen herabsetzen zu lassen. Diese Art von Hilfe boten auch die Finanzverwaltungen in Niedersachsen, Hessen und Thüringen an, als dort heftige Unwetter zu starken Schäden führten. Unwetterschäden steuerlich geltend machen Ohnehin können Sie Unwetter-Schäden in der Steuererklärung geltend machen. Wenn Sie Geld ausgegeben haben, um Sturmschäden zu beseitigen oder Ihre Wohnung wieder instand zu setzen, können Sie diese Kosten bei der Steuererklärung ansetzen. Dazu zählen Räumungskosten, Reparaturen sowie der Neukauf von Möbeln und Hausrat – Sie müssen nur den direkten Zusammenhang mit dem Sturmschaden aufzeigen können. Ihre …

Testament und Nachlass regeln

Wie man es seinen Erben einfach macht: Keiner denkt gerne an den eigenen Tod. Aber bleibt die Erbfolge ungeregelt, fällt unter Umständen alles an entfernte Verwandte oder gleich Vater Staat. Gerade Alleinstehende sollten sich rechtzeitig überlegen, wen sie als Erben einsetzen wollen. Und wer den Nachlass abwickeln soll.

Zimmer frei bei Müllers!

Inzwischen ist es mehr als üblich: Privatleute vermieten Zimmer oder direkt die gesamte Wohnung über Internetportale wie Airbnb, Wimdu oder 9flats.com an Touristen und Geschäftsreisende. Das Geschäftsmodell boomt. Doch: Wer seine Einnahmen nicht versteuert, muss mit einem erhöhten Entdeckungsrisiko und unangenehmen Strafen rechnen. Vermietungseinkünfte oder gewerbliche Einkünfte? Wer Räume seiner selbstgenutzten Wohnung oder seines selbstgenutzten Hauses an fremde Personen vermietet, erzielt daraus regelmäßig Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Gewerbliche Einkünfte liegen vor, wenn der Wohnungsvermieter neben der eigentlichen Vermietung noch gewichtige und unübliche Sonderleistungen erbringt – oder die Vermietungstätigkeit eine unternehmerische Organisation erfordert, die mit gewerblichen Beherbergungsbetrieben vergleichbar ist, zum Beispiel Hotels. Für die Gewerblichkeit spricht etwa, wenn der Vermieter einen Rezeptionsbetrieb mit umfassender Erreichbarkeit einrichtet und die Räume ohne vorherige Anmeldung rund um die Uhr bezogen werden können. Von Vermietungseinkünften geht die Finanzverwaltung aus, wenn die Räume lediglich mit einer gewissen Vorlaufzeit angemietet werden können. Konsequenzen für die Gewerbesteuer Wenn Sie sich mit ihrer Zimmervermietung im Bereich der Vermietungseinkünfte bewegen, haben Sie mit der Gewerbesteuer nichts am Hut. Sind Sie als Vermieter dagegen gewerblich …

Ehrenamtliches Engagement

Eltern gründen private Betreuungsvereine für Kita und Hort, Sportvereine bieten Aktivitäten an, die sich auf diese Weise fast jeder leisten kann. Im Prinzip kann jeder einen Verein gründen, wenn ihm der Sinn danach steht – und wenn er oder sie mit Mitstreitern ein gemeinsames Ziel verfolgt.